Warum Antitotalitarismus anstatt Antifaschismus zurecht die Grundlage des freien Westens ist

Die Staatsdoktrin des Westens, insbesondere der BRD, ist bekanntlich der Antitotalitarismus.
Im antitotalitären Staat ist jeder befugt, für seine Überzeugungen zu streiten, solange dies gewaltfrei von Statten geht und sich die von ihm beworbenen Überzeugungen auf dem Boden unseres Grundgesetzes befinden.
Der Antitotalitarismus ist somit per se antifaschistisch und antikommunistisch, da er jegliche Form unterdrückender Diktatur von vornherein ausschließt. Er garantiert einen parlamentarischen Wettbewerb von Ideen und lässt dem Einzelnen in freier und geheimer Wahl die Möglichkeit, zwischen den jeweiligen Vor- und Nachteilen verschiedener Überzeugungen zu wählen, die dann in gesamtgesellschaftlicher Verantwortung umgesetzt werden. Dieser Antitotalitarismus in Form unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung ist ein Garant für Frieden, Wohlstand und gesellschaftliche Stabilität.
Von Seiten mancher linker Kräfte wird jedoch eine Abkehr vom Antitotalitarismus hin zum Antifaschismus gefordert. Auch wenn Antifaschismus auf den ersten Blick als Begriff gut klingt, steckt hier der Teufel im Detail. Denn abgesehen davon, dass die reine Konzentration auf Antifaschismus totalitäre kommunistische Kräfte nicht mehr bekämpft, übernehmen zunehmend selbsternannte antifaschistische Kräfte die Deutungshoheit über den Begriff des Faschismus. Das geht soweit, dass der Kapitalismus als System der Freiheit des Individuums, also dem absoluten Gegenpol zum totalitären Faschmismus, oft genug von antifaschistischen Kräften als faschistisch gebrandmarkt wird. Unter dem Mantel des Antifaschmismus wird so alles bekämpft, was manch Linkem nicht gefällt. Der Antifaschist als Mitglied einer nicht fest definierten antifaschistischen Struktur braucht sich nicht zu rechtfertigen, er handelt auf keiner gesetzlichen Grundlage, er nimmt sich selbst heraus, über Gut und Böse zu richten. Er bekämpft oft konservative und liberale Kräfte, indem er sie unter den Verdacht des Faschismus stellt und somit versucht, dessen Mitwirkungsrecht in der Freiheitlich-Demokratischen Grundordnung zu unterbinden. Er ist der gesichtslose Mob, der schreiend überbrüllt, was ihm nicht gefällt, und der sich bestätigt von seinen Kameraden als Vertreter des einzig wahren Guten sieht und aus dieser Situation heraus im Namen jenes „Guten“ jegliches Mittel als legitim anerkennt, das in seinen Augen „Böse“ zu bekämpfen.
In der kommunistischen DDR war der Antifaschmismus bereits Staatsdoktrin. Die Kommunistische Partei, die bekanntlich immer Recht hatte, besaß in diesem totalitären Staat die Deutungshoheit darüber, was faschistisch war und sah ihr eigenes Urteil als unweigerlich richtig an. Denn wer immer Recht hat, der muss seine Ansichten bekanntlich nicht hinterfragen lassen. So kam es zu Absurditäten, wie der Ernennung der Mauer zur BRD zum „Antifaschistischen Schutzwall“, er sollte also die Bürger der DDR vor dem „Faschismus der BRD“ schützen. Und wer in die BRD flüchten wollte, der wurde bekanntlich erschossen. Faschist jedoch war von den Mauertoten wohl kaum einer.
Man wird wohl kaum behaupten können, dass das ein Vorzeigemodell für die Bundesrepublik Deutschland sein soll. Im Gegenteil muss jedem Versuch, den Antitotalitarismus zum Antifaschismus machen zu wollen,
Einhalt geboten und totalitäre Kräfte von Links konsequent bekämpft werden. Eine Grüne Jugend Bayern etwa, die unsere Verfassung (Anmerkung: Mit der Wiedervereinigung wurde das Grundgesetz zur deutschen Verfassung) offiziell leugnet, muss von jedem Demokraten konsequent bekämpft werden. Unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung ist per se antifaschistisch, jegliche sonstige selbsternannte Form des Antifaschismus, die darüber hinaus für sich in Anspruch nimmt, über Recht und Unrecht entscheiden zu dürfen, ist eine nicht zu duldende Parallelstruktur, die dem Machtmonopol unseres Staates den Kampf ansagt.

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